Batterieverordnung

Batterieverordnung

Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien
– Unsere Rücknahmepflicht als Händler:
Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
– Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:
Das Batteriegesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt.
– Rückgabestellen:
Sie können die Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde und überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese in unserer Zentrale in Nürnberg abzugeben.
– Entsorgung ist kostenfrei:
Die Entsorgung ist für Sie kostenfrei, auch an Verkaufsstellen, wo Sie die Batterien und Akkus nicht gekauft haben.

Batterien sind mit dem Zeichen und einem der chemischen Symbole
– Cd (=Batterie enthält Cadmium),
– Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
– Pb (=Batterie enthält Blei)
versehen.

Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll
– Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.
– Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.

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